Häufige Fragen

Ehrliche Antworten auf Ihre Fragen rund um KFZ-Service, Wartung und Reparatur.

Allgemeine Fragen

Nein. Laut EU-Gruppenfreistellungsverordnung dürfen Sie Ihr Fahrzeug während der Garantiezeit in jeder qualifizierten freien Werkstatt warten lassen, ohne die Herstellergarantie zu verlieren – vorausgesetzt, die Wartung erfolgt nach Herstellervorgaben und wird dokumentiert. Das tun wir selbstverständlich.

Ja, immer. Wir erstellen vor jeder Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag und beginnen keine Arbeiten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Transparenz ist uns wichtiger als schneller Umsatz.

Wir akzeptieren Barzahlung, alle gängigen Bankomatkarten sowie Kreditkarten. Für Firmenkunden bieten wir auch Rechnungsstellung an.

Wartung & Inspektion

Die meisten Hersteller empfehlen jährliche Wartungen oder alle 15.000 bis 30.000 km. Moderne Fahrzeuge zeigen den fälligen Service im Bordcomputer an. Wir empfehlen, diese Intervalle einzuhalten, um Folgeschäden zu vermeiden und den Fahrzeugwert zu erhalten.

Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in bestimmten Intervallen durchgeführt werden. Als autorisierte Begutachtungsstelle führen wir diese Prüfung durch und stellen bei Bestehen sofort die Plakette aus.

Reifen

In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbedingungen (Schnee, Eis, Schneematsch). Die Faustregel "O bis O" (Oktober bis Ostern) hat sich bewährt. Winterreifen sind am M+S-Symbol oder Alpine-Symbol erkennbar.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Wir empfehlen einen Wechsel bei 3 mm (Sommer) bzw. 4 mm (Winter). Auch Risse, Blasen oder ungleichmäßiger Verschleiß sind Wechselgründe. Wir prüfen Ihre Reifen gerne kostenlos bei jedem Werkstattbesuch.

Noch Fragen?

Wir antworten persönlich und ehrlich – kein Callcenter, kein Formular-Dschungel.

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